Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Audits, Workshops und Umsetzungsleistungen der FYN Labs LLC (Marke: Tieflot)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der FYN Labs LLC (nachfolgend „Tieflot“) und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB über Audits, Workshops, Umsetzungsprogramme und Betriebsleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Tieflot ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote auf dieser Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von Tieflot zustande, in der Regel nach einer kostenlosen Erstgespräch. Die Erstgespräch selbst ist unverbindlich und begründet keine Vergütungspflicht.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Der KI Audit wird zum Festpreis abgerechnet; die bezahlte Analyse beginnt erst nach Zahlungseingang. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Leistungsumfang

Umfang, Termine und Ergebnisform ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Der KI Audit umfasst höchstens drei priorisierte Hebel, einen 30- und 90-Tage-Plan sowie eine Review-Besprechung. Der schriftliche Bericht wird innerhalb von fünf Werktagen übergeben. Die Frist beginnt, sobald Zahlungseingang und vollständige Quellen des Kunden vorliegen, und verlängert sich um die Zeit, die der Kunde für die Beantwortung von Rückfragen benötigt. Tieflot erbringt Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Tieflot leistet keine Rechts- oder Steuerberatung; Aussagen zu Datenschutz und DSGVO sind Arbeitsgrundlagen, keine Rechtsgutachten.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Beispiele und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und benennt die Datenklassen, die nicht verarbeitet werden dürfen. Passwörter und Zugangsdaten sind niemals Bestandteil von Audit-Unterlagen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite streng vertraulich, auch nach Vertragsende. Kundennamen und Projektdaten werden ohne ausdrückliche Freigabe weder veröffentlicht noch als Referenz genannt.

§ 7 Ergebnisse und Nutzungsrechte

Berichte, Roadmaps und Dokumentationen aus einem bezahlten Auftrag darf der Kunde uneingeschränkt intern nutzen, auch zur Umsetzung mit Dritten. Eine Weiterbeauftragung von Tieflot ist keine Voraussetzung für die Nutzung.

§ 8 Haftung

Tieflot haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tieflot nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Zahlen und Prognosen in Berichten sind Schätzungen mit offen gelegten Annahmen, keine Garantien.

§ 9 Termine und Stornierung

Vereinbarte Workshop- und Review-Termine können bis sieben Tage vorher kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage durch den Kunden fallen 50 Prozent des vereinbarten Preises an, bei Nichterscheinen der volle Preis, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.